Keine Verlängerung der Sonderregelung

03.08.2020

Viele unserer Mitglieder fragen, ob Online-MBSR-Kurse über den 30.9.2020 hinaus von den Krankenkassen anerkannt werden.

Aktuell können wegen der Corona-Pandemie MBSR-Kurse, die als Präsenzkurs zertifiziert wurden, auch online angeboten und von Krankenkassen als Präventionskurs unterstützt werden. Dies gilt bis zum 30.9.2020.

Der Verband der Krankenkassen hat dazu am 27.07.2020 informiert: Es wird keine Verlängerung der Sonderregelung geben, d.h. ab 01.10. 2020 ist die Anerkennung von MBSR-Kursen an das Format des Präsenzunterrichtes gebunden. Online-MBSR-Kurse, die zertifizierte Präsenzkurse ersetzen, werden dann für eine Erstattung durch die Krankenkassen nicht mehr anerkannt.  

Weitere Erläuterungen finden sich im Mitgliederbereich unter Interne Infos im Bereich ZPP-Anerkennung von Online-Kursen während der Corona Epidemie.