Ethische Leitlinien

für MBSR- und MBCT-Lehrende im MBSR-MBCT Verband

 

Als MBSR- und/oder MBCT-Lehrender bin ich mir der Verantwortung für meine Kursteilnehmer*innen bewusst. Ich verpflichte mich aus diesem Grund zur Einhaltung der folgenden Ethischen Leitlinien des MBSR-MBCT Verbandes:

1. Transparenz und Offenheit

Vor Beginn des Kurses kläre ich die Teilnehmer*innen über Inhalt, Form, Dauer und Kosten des Kurses auf. Ich stelle dabei das Wohl der Teilnehmer*innen über meine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

2. Achtung vor dem Inhalt der Programme

Ich verpflichte mich als Mitglied des MBSR-MBCT Verbandes, die Kurse auf der Grundlage zu unterrichten, wie sie von den vom Verband anerkannten Ausbildungsinstituten vermittelt wird. Ich achte die Integrität der Curricula von MBSR und MBCT und verbinde sie unter dieser Kennzeichnung nicht mit Elementen aus anderen Angeboten.

3. Kontinuierliches Lernen und Üben

Ich bin mir bewusst, dass eine qualifizierte Kursleitung regelmäßige Fortbildung sowie Super- und/oder Intervision erfordert und verpflichte mich, dies praktisch umzusetzen sowie eine fortlaufende eigene formale und informelle Achtsamkeitspraxis zu pflegen.

4. Anerkennung von Grenzen

Ich bin mir darüber klar, dass ein MBSR- und/oder ein MBCT-Kurs niemals eine notwendige medizinische und/oder psychotherapeutische Behandlung ersetzen kann. Ich verpflichte mich in besonderem Maße darauf zu achten, wo sich der von mir geleitete Kurs als nicht ausreichend hilfreich für Teilnehmer*innen erweist und die betreffenden Teilnehmer*innen auf die Grenzen meiner persönlichen Kompetenz und/oder des jeweiligen Kursangebotes hinzuweisen.

5. Übernahme von Verantwortung in der Beziehung zu Teilnehmenden

Ich erkenne an, dass es sich zwischen MBSR-Lehrer*in und Teilnehmer*in um eine asymmetrische Beziehung handelt. Diese Asymmetrie beruht darauf, dass der/die Lehrende einen Erfahrungs- und Kompetenzvorsprung in Sachen Achtsamkeit hat und diesen auftragsgemäß einsetzt, um Teilnehmer*innen in der Entwicklung einer eigenen Achtsamkeitspraxis zu unterstützen. Aus dieser Rollenverteilung resultiert die besondere Verantwortung der/des Lehrenden, darauf zu achten, dass die Asymmetrie ausschließlich in Bezug auf die Auftragserfüllung zum Tragen kommt. Ebenso liegt es allein in der Verantwortung der/des Lehrenden, das damit verbundene Machtungleichgewicht nicht auszunutzen, um sich dadurch materielle und immaterielle Vorteile zu verschaffen.

6. Achtung gegenüber Mitanbieter*innen von MBSR und MBCT

Ich bin mir bewusst, dass gelebte Achtsamkeit auch mein Verhalten gegenüber anderen MBSR- und MBCT-Lehrenden umfasst. Neben einer wertschätzenden Grundhaltung bedeutet dies, falls notwendig, potentielle und bestehende Konflikte direkt und konstruktiv anzusprechen und bei der Vermarktung meiner Angebote auf Konkurrenzstrategien zu verzichten, die mit der Herabsetzung anderer einhergehen.

7. Weltanschauliche Neutralität

Ich verzichte als Kursleiter*in eines MBSR-und/oder MBCT-Kurses auf politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination, benenne aber auf gezieltes Nachfragen (potentieller) Teilnehmer*innen den meiner Arbeit zugrunde liegenden Hintergrund und meine eigene Praxis.

8. Missachtung der Ethischen Leitlinien

Ich bin mir bewusst, dass die Missachtung dieser Ethischen Leitlinien zum Ausschluss aus dem Verband führen kann. Hierüber entscheidet der Vorstand des Verbandes mit einfacher Mehrheit nach entsprechender schriftlicher und/oder mündlicher Anhörung des betreffenden Mitglieds. Sollte ein Vorstandsmitglied des Verbandes betroffen sein, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

9. Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb des Verbandes

Treten zwischen Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionen im Verband Interessenkonflikte auf, so sind diese transparent zu handhaben.
Die Verbandsfunktion darf nicht missbraucht werden. Im Fall von Bedenken gegen eine integre Handhabung kann jedes Mitglied sich zu Prüfung  und Klärung an den Beirat wenden.