Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weiterhin Bestandteil des öffentlichen Lebens. Um Anbieter, Kursleitungen und Teilnehmende von Präventionskursen zu unterstützen, wurden die bestehenden Sonderregelungen zur Durchführung von zertifizierten Präsenzkursen durch die gesetzlichen Krankenkassen, verlängert, teilt die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) mit.
Regelung gilt bis auf Widerruf
ZPP-Zertifizierte Achsamkeitskurse können als Ausnahmeregelung auch über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Live-Stream) durchgeführt werden. Die Regelung greift solange die zum Infektionsschutz erlassenen Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kontaktbeschränkung gültig sind. Dies ist ausdrücklich eine Sonderregelung aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, die eine Durchführung in Präsenz nicht möglich machen und gilt bis auf Widerruf.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Der genaue Zeitpunkt bis zu welchem Datum spätestens ein Präsenzkurs als Live-Übertragung begonnen werden kann, hängt davon ab, wann gemäß den Infektionsschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer eine Durchführung von Präventionskursen wieder für alle Versicherten in Präsenz zulässig ist. Die ZPP informiert dazu rechtzeitig.
Die Regelung gilt auch in Fällen, in denen eine Durchführung in Präsenz für bestimmte Personengruppen nicht möglich ist (z. B. ältere Personen). Die davon betroffenen Kurse können weiter auf digitalem Weg durchgeführt werden.
Datenschutz beachten
Die Prüfung eines Präsenzkurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention umfasst keine datenschutzrechtlichen Aspekte. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei der Durchführung von Präsenzkursen auf digitalem Wege, Datenschutzbestimmungen zu beachten, diese zu sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren bzw. deren Einwilligung einzuholen.