Sind MBSR-Präsenzkurse weiterhin möglich?

30.10.2020

Hier die aktuelle Auslegung des Verbandes und Hinweise für unsere Mitglieder.

Momentan bekommen wir viele Nachfragen, ob MBSR-Präsenzkurse nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 weiterhin stattfinden können. Als wichtigste Maßnahme wird im Punkt 2 „ Abstand … halten und Kontakte zu verringern.“ aufgeführt und gleichzeitig im weiteren Wortlaut betont, dass das wirtschaftliche Leben weitestgehend aufrechterhalten werden soll.

MBSR-Kurse sind bezüglich der Umsatzsteuer als berufliche Bildung eingeordnet, gelten bei Krankenkassen als Präventionsmaßnahme und in der Medizin allgemein als komplementäre Therapie. Aus diesem Grund interpretiert der MBSR-MBCT Verband, dass der Beschluss die Fortführung von MBSR-Präsenzkursen unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln zulässt.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder jetzt diesen Beschluss an die eigene Corona-Eindämmungsverordnung im jeweiligen Land anpassen werden. Das heißt, es wird vielleicht unterschiedliche Auslegungen Land für Land geben, die ab 2. November in Kraft treten. Informationen veröffentlichen die Bundesländer auf ihren Webseiten. Bitte schaut aufmerksam auf die entprechenden Seiten in eurem Bundesland.

Zu der obigen Auslegung haben wir uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Aber da vieles aktuell im Prozess ist, können wir rechtlich nicht in Gänze dafür bürgen. Kursleiter und Kursleiterinnen müssen damit rechnen, dass Klienten unsicher sind und im November nicht an einem Präsenzkurs teilnehmen möchten oder sich selbst stärker schützen möchten. Ggf. ist dann ein Umsteigen auf Online-Kurse sinnvoll.

Es ist eine besondere Zeit mit besonderen Herausforderungen! Wir versuchen, euch bestmöglichst zu unterstützen.

Eure Geschäftsstelle des MBSR-MBCT Verbandes