Corona-Sonderregel weiterhin bundesweit gültig

20.12.2021

Zertifizierte Kurse dürfen wegen der pandemischen Lage weiterhin online durchgeführt werden. Präsenzkurse unter Landesregeln sind ebenfalls möglich.

Achtsamkeitsbasierte Kurse können, je nach Bedarf und Wunsch, online oder präsent (unter landesgültigen Regelungen) stattfinden, wie die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) mitteilt. Für beide Formate erhalten die Teilnehmer:innen den Zuschuss ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Kurs bzw. Anbieter grundsätzlich über eine ZPP-Zertifizierung nach § 20 SGB verfügt. Die Regelung gilt bis auf Widerruf.

Bei Online-Kursen müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung der Kursleitung, bei der Durchführung von Kursen als Livestream bzw. als Videokonferenz die Datenschutzbestimmungen zu sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren bzw. deren Einwilligung einzuholen.

Auch Präsenzkurse sind aktuell möglich, wenn die auf Landesebene geltenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung (3G, 2G oder 2Gplus) erfüllt werden.

Die Regelung gilt bis auf Widerruf. Kursanbieter:innen müssen also vorerst keine weiteren Schritte unternehmen. Über Änderungen informiert die ZPP mit entsprechender Vorlaufzeit. Sie weist in diesem Zusammenhang auf ihre FAQs und auf ihr letztes Informationsschreiben zur Corona-Sonderregelung hin.
 

Download FAQs der ZPP

Download Informationsschreiben vom 21.2.21