Corona-Sonderregel für ZPP-Kurse gilt bis Jahresende

08.04.2022

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) informiert, dass Präventionskurse noch bis zum 31.12.22 online stattfinden können.

Aufgrund von Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden zahlreiche Corona-Schutzregeln nicht mehr verpflichtend sein. Damit ist die Durchführung von Präsenzkursen ohne größere Einschränkungen wieder möglich. Anbietern, Kursleitungen und Teilnehmenden von Präventionskursen können bewährte Online-Kursformate, wie z. B. Live-Stream noch bis Ende 2022 durchführen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Online-Kurse können zukünftig als IKT-Angebot zertifiziert werden

Sofern Sie weiterhin diese Kurse auf digitalem Weg durchführen möchten, sollten Sie Ihr Angebot als sog. IKT-Kurs zertifizieren lassen. Mit dieser Zertifizierung ist gesichert, dass Ihr Angebot nach Ablauf der Sonderregelung bezuschusst werden kann. Alle Informationen für die Prüfung eines sog. IKT-Angebotes finden Sie im Downloadbereich und in den Nutzerhilfen unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de. Aus der Corona-Sonderregelung erwächst kein Anspruch auf eine Zertifizierung als IKT-Kurs. Der Antrag zur Prüfung als IKT-Kurs muss proaktiv gestellt werden. Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich von den Kriterien eines Präsenzkurses, ggf. müssen Sie Ihren bisher in der Liveübertragung ausgeführten Kurs anpassen. Nach dem 31. Dezember 2022 dürfen keine zertifizierten Präsenzkurse mehr im Live-Stream durchgeführt werden, sofern sie nicht eigens als IKT-Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden.

Format während des Kurses ändern?

Allerdings können Präsenzkurse, die auf digitalem Weg begonnen wurden, auch nach dem 31. Dezember 2022 in dieser Form zu Ende geführt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen Kurs, der im Live-Stream begonnen wurde, in Präsenz zu Ende zu führen. Dies liegt in der Entscheidung der Kursleitungen. Kompaktangebote sind in diese Regelung eingeschlossen.
Gleichzeitig sollen aber auch die Präsenzkurse wieder stattfinden. Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen, unter Einhaltung bekannter Hygieneregeln, wieder vermehrt Kurse in Präsenz stattfinden zu lassen.

Datenschutz liegt in Verantwortung der Anbieter

Die Prüfung eines Präsenzkurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention umfasst keine datenschutzrechtlichen Aspekte. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei der Durchführung von Präsenzkursen auf digitalem Wege, Datenschutzbestimmungen zu beachten, diese zu sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren bzw. deren Einwilligung einzuholen. Neu: Seit dem 01.07.2021 können digitale Angebote wie z.B. Apps auch gemäß Kapitel 7 des Leitfadens Prävention zertifiziert werden.

Qualifikationsnachweise: Pandemiebedingte Änderung der Präsenzverpflichtung

Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen können ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 auf digitalem Weg (Live-Übertragung, Online-Tools etc.) erbracht und zur Kursprüfung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Auch die Abweichung der Präsenzverpflichtung im Rahmen der Kursleitererfahrung ist in die Regelung eingeschlossen.

Weiterführende Informationen und mögliche Änderungen im Leitfaden Prävention selbst sowie den Kriterien zur Zertifizierung und Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp